Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Buchung per Internet, telefonisch oder schriftlich annehmen und Sie nach Ihrer Anzahlung durch die Übersendung einer Reservierungsbestätigung informieren.
2. Leistungen und Preise
Der Mietvertrag umfasst die besprochenen Räumlichkeiten der Ferienwohnung. Im Mietpreis sind die Miete und in der Regel die Energiekosten und Müllentsorgung enthalten.
Der Mietpreis ist dem Buchungsportal zu entnehmen. Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen, darf die in der Reservierungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten, ansonsten sind für diese Personen die Zusatzkosten wie besprochen zu entrichten. Natürlich nur nach vorheriger Absprache.
3. Zahlung
Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 100% der Gesamtzahlung und ist vor dem Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig.
Vor Ort erfolgt eine Einweisung in die Wohnung durch den Vermieter oder einer dazu vom Vermieter bestimmten Person.
Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5. gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
4. Reservierungsbestätigung /Buchungsbestätigung
Nach Eingang der Mietvorauszahlung erhält der Mieter die Reservierungsbestätigung. Diese berechtigt zum Bezug der Ferienwohnung im reservierten Zeitraum. Deshalb bringen Sie die Bestätigung bitte mit!
5. Rücktritt/Umbuchung
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder eine Umbuchung vornehmen. Die Erklärung ist von dem Tag an wirksam, an dem sie schriftlich bei uns eingeht und von uns bestätigt wird.
Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Gebührenpauschale von 50% des Mietpreises fällig. Bei einer bereits geleisteten Vorauszahlung wird der Restbetrag erstattet.
Für einen Rücktritt ab 90 Tagen vor Mietbeginn kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:
1. Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
2. Rücktritt ab 14 Tagen bis 7 Tagen vor Mietbeginn: 95% des Mietpreises
3. Rücktritt ab 7 Tagen vor Mietbeginn bzw. Nichtanreise: 100% des Mietpreises
Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem eigentlichem Anreisetag wieder zur Vermietung frei gegeben.
Ein Recht auf Bezug besteht dann nicht mehr.
6. Haftung
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Wohnung und des Inventars. Zudem haftet er für eventuell von ihm oder von mitreisenden Gästen verursachte Schäden.
Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden diese Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
7. Allgemeines
Wir bitten Sie das Auto auf dem für Sie vorgesehenem Parkplatz zu parken, so dass keine Behinderung anderer entsteht.
Bei der Ferienwohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Bitte rauchen Sie also nur auf der Terrasse und im Freien und entsorgen Sie die Zigarettenreste ordnungsgemäß und selbst.
8. An-und Abreise
Bei Ankunft in unserem Ferienobjekt legen Sie uns bitte Ihre Buchungsbestätigung vor. In der Regel ist die Anreise ab 15.00 Uhr möglich oder nach Vereinbarung. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr vorzunehmen.
9. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstandenen Schäden
Schäden die während der Mietzeit entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen ( z.B. Wasserrohrbruch ).
10. Salvatorische Klausel
Sofern Teile dieser Formulierungen und Texte gemäß der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Formulierungen und Texte dadurch nicht berührt. Der ungültige Teil gilt als durch einen solchen ersetzt, der dem Sinn und Zweck des unwirksamen Teils in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.